Der größere Bohrlochringraum soll dicht und dauerhaft verfüllt sein, um die Rohre zu schützen, um eine gute Wärmeübertragung vom Gestein zu den Rohren und schließlich der zirkulierenden Wasser-Glykol-Flüssigkeit („Sole“) sicherzustellen und um die Bohrlochwand zu stabilisieren.
Aus Gründen des Grundwasserschutzes soll das Eindringen von Oberflächenwässern verhindert werden und es soll eine Abdichtung zwischen zwei unterschiedlichen Grundwasserstockwerken hergestellt werden (Anmerkung: Dieser Fall gilt nicht für Bayern, hier sind nur Bohrungen im 1. Grundwasserstockwerk erlaubt).